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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 31.01.2006, Aktenzeichen: 8 LA 232/05 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 8 LA 232/05

Beschluss vom 31.01.2006


Leitsatz:Eine Ausbildung als Krankenschwester und die Teilnahme an einem 60-Stunden umfassenden Fußpflegekurs sind der zweijährigen Ausbildung nach dem PodG nicht gleichwertig und berechtigten daher nicht zum Führen der nach dem PodG geschützten Berufsbezeichnungen.
Rechtsgebiete:KrPflAPrV, KrPflG, PodAprV, PodG
Vorschriften:KrPflAPrV, KrPflG § 4, PodAprV, PodG § 1, PodG § 10, PodG § 3, PodG § 6,
Stichworte:Berufsbezeichnung, Fußpflege, medizinische, Gleichwertigkeit, Heilmittel, Krankenkasse, Krankenschwester, Podologe, Übergangsrecht, Übergangsregelung, Vertrauensschutz,

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