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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 29.06.2007, Aktenzeichen: 10 MC 147/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 10 MC 147/07

Beschluss vom 29.06.2007


Leitsatz:Zu den Anforderungen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) bei jungen Volljährigen.

Auch die Bindungen eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern unterliegt dem grundrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn den Bindungen eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern im Vergleich zu denen eines minderjährigen Kindes ein geringeres Gewicht beigemessen wird.

Zum Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Einwand des Ausländers, faktischer Inländer zu sein)
Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Vorschriften:AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK § 8 Abs. 1, EMRK § 8 Abs. 2, GG Art. 6 Abs. 1,
Stichworte:familiäre Bindungen, familiäre Lebensgemeinschaft, Familie, Inländer, faktische, Privatleben, Schutz des, Straffälligkeit, Volljähriger,

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