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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 29.05.2007, Aktenzeichen: 4 LA 88/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LA 88/07

Beschluss vom 29.05.2007


Leitsatz:1. Das von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltene Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich kein Vermögen des Treugebers, sondern Vermögen des Auszubildenden dar.

2. Für die Zuordnung des Vermögens ist allein maßgebend, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt.

3. Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können eine Herausnahme des Vermögens aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 27 Abs. 1,
Stichworte:Ausbildungsförderung, Auszubildender, Konto, Objektive Zugriffsmöglichkeit, Treuhänder, Treugeber, Treuhandverhältnis, Verfügungsmacht, Vermögen, Vertragliche Beschränkungen, Vertragliche Bindungen, Wertpapierdepot,
Verfahrensgang:VG Oldenburg 13 A 104/05 vom 10.06.2005

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