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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 28.08.2008, Aktenzeichen: 4 LA 542/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LA 542/07

Beschluss vom 28.08.2008


Leitsatz:Der Bescheid, mit dem ein Antrag der Eltern zur Vermeidung unbilliger Härten nach § 25 Abs. 6 BAföG zu Unrecht abgelehnt worden ist, dürfte nicht die Eltern, sondern allein den Auszubildenden in seinen Rechten verletzen, weil diesem eine höhere Ausbildungsförderung versagt worden ist.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG Abs. 6,
Stichworte:Anspruch, Antrag, Ausbildungsförderung, Auszubildender, Eltern, Rechtsverhältnis, Rechtsverletzung, unbillige Härte,
Verfahrensgang:VG Göttingen, 2 A 347/05 vom 23.11.2006

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