( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 28.06.2007, Aktenzeichen: 4 LA 39/06 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LA 39/06

Beschluss vom 28.06.2007


Leitsatz:1. Ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar.

2. Treuhandvereinbarungen können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme des Treuhandvermögens aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen.

3. Auch verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen ist bei der Beantragung von Ausbildungsförderung anzugeben.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 27 Abs. 1,
Stichworte:Ausbildungsförderung, Auszubildender, Treugeber, Treuhandvereinbarung, Treuhandverhältnis, Treuhandvermögen, verdeckte Treuhand, Vermögen, Vermögensanrechnung,
Verfahrensgang:VG Hannover 10 A 1495/05 vom 16.01.2006

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 28.06.2007, Aktenzeichen: 4 LA 39/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-28-06-2007-az-4-la-3906

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 28.06.2007, 4 LA 39/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN