( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 28.02.2007, Aktenzeichen: 12 ME 95/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 ME 95/07

Beschluss vom 28.02.2007


Leitsatz:1. Ist eine Straße, die über das Grundstück eines Straßenanliegers führt, als Gemeindestraße oder sonstige öffentliche Straße gewidmet oder gilt sie als gewidmet, ist das Eigentum an dem Straßengrundstück durch die öffentliche Zweckbestimmung der Straße beschränkt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Straßenanlieger kann Baumaßnahmen, die zur Erfüllung der Straßenbaulast der Gemeinde erforderlich sind, regelmäßig nicht abwenden.

2. Zur Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Sinne von § 13 Abs. 4 NStrG können im Einzelfall auch umfangreiche Ausbau- oder Umgestaltungsmaßnahmen an der Straße einschließlich ihrer Entwässerungsanlagen erforderlich sein.
Rechtsgebiete:BGB, NStrG
Vorschriften:BGB § 1004, NStrG § 13 Abs. 4, NStrG § 14, NStrG § 3 Abs. 3, NStrG § 63 Abs. 2, NStrG § 63 Abs. 5, NStrG § 9 Abs. 1,
Stichworte:Bestandsverzeichnis, Gemeingebrauch, Aufrechterhaltung des Straßenausbau, Straßenbaulast, Straßenbaumaßnahmen, Straßengrundstück, Widmung, Widmungsfiktion,
Verfahrensgang:VG Lüneburg 5 B 45/06 vom 29.12.2006

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 28.02.2007, Aktenzeichen: 12 ME 95/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-28-02-2007-az-12-me-9507

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 28.02.2007, 12 ME 95/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN