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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 9 LA 159/08 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LA 159/08

Beschluss vom 27.10.2008


Leitsatz:Wird das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser über gemeindliche Leitungen abgeleitet, die unter die angrenzende Straße hindurchführen und sodann in ein Gewässer münden, so kann eine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers für die Niederschlagswasserbeseitigung auch dann bestehen, wenn die Leitungen nur eine geringe Länge aufweisen und mit dem übrigen Kanalnetz der Gemeinde nicht verbunden sind.
Rechtsgebiete:NKAG
Vorschriften:NKAG § 5 Abs. 1 S. 1,
Stichworte:Abwasserbeseitungsanlagen, Anschlussleitungen, Gebühr, Gebührenpflicht, Leitungsnetz, Niederschlagswasser,
Verfahrensgang:VG Braunschweig, 8 A 81/07 vom 21.11.2007

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