Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 27.05.2005, Aktenzeichen: 5 ME 57/05 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 ME 57/05

Beschluss vom 27.05.2005


Leitsatz:1. Eine dienstliche Beurteilung muss nicht schon deshalb nicht mehr hinreichend aktuell für einen Leistungsvergleich sein, weil sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung fast zwei Jahre alt ist.

2. Dienstliche Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstlichen Beurteilungen von Lehrern in den beiden Bundesländern wesentliche Unterschiede aufweisen.

3. Zum Vorliegen besonderer Gründe für eine Ausnahme von dem "Hausberufungsverbot" des § 45 Abs. 3 NSchG.
Rechtsgebiete:GG, NBG, NSchG
Vorschriften:GG Art. 33 II, NBG § 8 I, NSchG § 45 III,
Stichworte:Aktualität dienstlicher Beurteilungen, Hausberufungsverbot, Leistungsgrundsatz, Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 27.05.2005, Aktenzeichen: 5 ME 57/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 27.05.2005, 5 ME 57/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum