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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 1 OA 75/08 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 OA 75/08

Beschluss vom 26.05.2008


Leitsatz:Streitwertangaben von Beteiligten, mit denen die Reduzierung eines vorläufig festgesetzten Streiwerts verfolgt wird, sind besonders kritisch zu bewerten, wenn sie erst in Kenntnis des Unterliegens gemacht werden und offenbar von dem Bestreben geleitet sind, die Kosten für das verlorene Verfahren möglichst niedrig zu halten.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2,
Stichworte:Streitwert, Streitwertbeschwerde,
Verfahrensgang:VG Braunschweig, 2 A 49/07 vom 05.02.2008

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