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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 26.04.2007, Aktenzeichen: 9 LA 92/06 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LA 92/06

Beschluss vom 26.04.2007


Leitsatz:Bei Hinterliegergrundstücken (auch solchen, die noch an eine weitere als die abgerechnete Straße grenzen) liegt in den Fällen einer Eigentümeridentität hinsichtlich des Anliegergrundstücks ein beitragsrelevanter Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG vor, wenn die abgerechnete Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass dessen bestimmungsgemäße Nutzung unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die abgerechnete Straße realisiert werden kann.

Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn bei einem - an Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück gedachten - einheitlichen Buchgrundstück die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungs- bzw. Vorteilswirkung vorlägen.
Rechtsgebiete:NKAG
Vorschriften:NKAG § 6 Abs. 1,
Stichworte:Erschließungswirkung, eingeschränkte, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Nutzung, bestimmungsgemäße, Schutzwürdigkeitstheorie, Vorteil, Vorteilswirkung, eingeschränkte,
Verfahrensgang:VG Hannover 4 A 4501/05 vom 23.01.2006

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