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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 25.06.2008, Aktenzeichen: 9 ME 453/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 ME 453/07

Beschluss vom 25.06.2008


Leitsatz:1. Die Modifizierung eines Erschließungsvertrages durch eine Kostenvereinbarung mit dem Ziel, eine taugliche Grundlage für die Heranziehung der Fremdanlieger im Vertragsgebiet zu Erschließungsbeiträgen zu schaffen, ist zulässig.

2. Nachträglich kann eine solche Modifizierung nur rechtswirksam erfolgen, wenn die spätere Kostenvereinbarung bereits im Erschließungsvertrag angelegt ist.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 124 Abs. 1, BauGB §§ 127 ff.,
Stichworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsvertrag, Erschließungsvertrag, modifizierter, Fremdanlieger, Orientierungssatz Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag (Klarstellung zum Beschluss vom 22.11.2006 - 9 ME 269/06 - ).,
Verfahrensgang:VG Oldenburg, 1 B 3064/07 vom 16.11.2007

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