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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 24.10.2008, Aktenzeichen: 8 LA 60/08 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 8 LA 60/08

Beschluss vom 24.10.2008


Leitsatz:1. Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass sich gemäß § 27 Abs. 3 ASO der Beitrag für die Niedersächsische Ärzteversorgung ausschließlich nach dem Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit bestimmt und andere Einkünfte außer Betracht bleiben.

2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für die Niederschlagung oder den Erlass von Beiträgen der Niedersächsischen Ärzteversorgung wegen geltend gemachter Überschuldung durch Verluste aus einem Gastronomiebetrieb.
Rechtsgebiete:ASO, HKG
Vorschriften:ASO § 27, HKG § 12,
Stichworte:Ärzteversorgung, Beitrag, Beitragspflicht, Einkommen, Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, Erlass, Härtefall, Härtefallklausel, Niederschlagung, Überschuldung, Verlust, Verlustausgleich, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch,
Verfahrensgang:VG Braunschweig, 1 A 200/07 vom 25.06.2008

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