JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 24.02.2004, Aktenzeichen: 1 LA 74/03
| Leitsatz: | Es stellt keine "nicht beabsichtigte Härte" der Grenzabstandsvorschriften dar, wenn ein Bauherr in einem geschlossen bebauten Straßengeviert wegen des einzuhaltenden Grenzabstands auf den Anbau von Balkonen verzichten muss, weil die vorhandene Bebauung seines Grundstücks, die ihrem Umfang nach deutlich über die Bebauung der Nachbarschaft hinaus geht, bereits bisher die Grenzabstände der NBauO unterschreitet. |
| Rechtsgebiete: | NBauO |
| Vorschriften: | NBauO § 7b I 1, NBauO § 86 I Nr.1, |
| Stichworte: | Balkon, Befreiung, Grenzabstand, Grenzabstand , Befreiung von, Härte, nicht beabsichtigte, |
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