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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 24.02.2004, Aktenzeichen: 1 LA 74/03 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LA 74/03

Beschluss vom 24.02.2004


Leitsatz:Es stellt keine "nicht beabsichtigte Härte" der Grenzabstandsvorschriften dar, wenn ein Bauherr in einem geschlossen bebauten Straßengeviert wegen des einzuhaltenden Grenzabstands auf den Anbau von Balkonen verzichten muss, weil die vorhandene Bebauung seines Grundstücks, die ihrem Umfang nach deutlich über die Bebauung der Nachbarschaft hinaus geht, bereits bisher die Grenzabstände der NBauO unterschreitet.
Rechtsgebiete:NBauO
Vorschriften:NBauO § 7b I 1, NBauO § 86 I Nr.1,
Stichworte:Balkon, Befreiung, Grenzabstand, Grenzabstand , Befreiung von, Härte, nicht beabsichtigte,

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