JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 11 LA 490/07
| Leitsatz: | Die Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft lässt die Kostenerstattungspflicht eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für aus der Haft erfolgte Transporte nicht entfallen. Wird er anschließend auf dem Luftweg abgeschoben, hat er die Kosten auch notwendiger Begleitpersonen (z.B. Polizeibeamter) zu tragen. Ein der Abschiebung entgegenstehender Wille des Ausländers ist für den Piloten auch bei Ausübung der Bordgewalt von Rechts wegen unbeachtlich. Die Hoheitsgewalt der Polizeibehörden wird durch die sog. Bordgewalt des Piloten nicht ausgeschlossen und endet nicht mit Schließen der Bordtüren eines Flugzeugs. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, LuftSiG, LuftVG |
| Vorschriften: | AufenthG § 58, AufenthG § 82 Abs. 4, LuftSiG § 12, LuftVG § 29 Abs. 3, |
| Stichworte: | Abschiebungskosten: Abschiebehaft, rechtswidrige, Abschiebungskosten: Begleitpersonen (Flug), Abschiebungskosten: Flugreise (Begleitpersonen), Bordgewalt: Hoheitsgewalt (Polizeibeamte), Hoheitsgewalt: Bordgewalt des Piloten, |
| Verfahrensgang: | VG Braunschweig, 3 A 25/07 vom 18.10.2007 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 11 LA 490/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 23.03.2009, 11 LA 490/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum