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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 23.02.2009, Aktenzeichen: 4 LB 63/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LB 63/07

Beschluss vom 23.02.2009


Leitsatz:1. Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, haben mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes ihre Geltung nicht verloren.

2. Änderungen der Eigentumsverhältnisse lassen die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

3. Der Erwerb des Eigentums an weiteren Flächen durch den Eigenjagdbesitzer hat nicht zur Folge, dass sich die Abrundungsverfügung auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVwG erledigt.
Rechtsgebiete:BJagdG, GG, RJagdG, VwVfG
Vorschriften:BJagdG § 5 Abs. 1, BJagdG § 7, BJagdG § 8, GG Art. 14 Abs. 1, RJagdG § 6, VwVfG § 43 Abs. 2,
Stichworte:Abrundung, Abrundungsverfügung, Änderung der Eigentumsverhältnisse, Eigenjagdbezirk, Erledigung, Flächenerwerb, Gegenstandslosigkeit, Jagdbezirk, Wirksamkeit der Abrundungsverfügung,
Verfahrensgang:VG Stade, 1 A 885/05 vom 29.05.2006

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