JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 22.02.2008, Aktenzeichen: 9 LA 251/05
| Leitsatz: | 1. Keine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers für die Niederschlagswasserbeseitigung, wenn das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser durch offene Gewässer in den öffentlichen Kanal geführt wird und diese Gewässer in der Unterhaltungslast eines Wasser- und Bodenverbandes stehen. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltungslast für die Gewässer iSd §§ 97ff. NWG stattdessen der Gemeinde obliegt, dieser aber keine durch die Niederschlagswasserbeseitigung bedingten Mehrkosten entstehen. |
| Rechtsgebiete: | NKAG, NWG |
| Vorschriften: | NKAG § 5 Abs. 1 S. 1, NWG §§ 97 ff., |
| Stichworte: | Benutzungsgebühren, Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung, Niederschlagswasserbeseitigung, Regenwasserkanal, Wasser- und Bodenverband, Niederschlagswassergebühren, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg, 2 A 677/02 vom 23.06.2005 |
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