( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 22.02.2008, Aktenzeichen: 9 LA 251/05 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LA 251/05

Beschluss vom 22.02.2008


Leitsatz:1. Keine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers für die Niederschlagswasserbeseitigung, wenn das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser durch offene Gewässer in den öffentlichen Kanal geführt wird und diese Gewässer in der Unterhaltungslast eines Wasser- und Bodenverbandes stehen.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltungslast für die Gewässer iSd §§ 97ff. NWG stattdessen der Gemeinde obliegt, dieser aber keine durch die Niederschlagswasserbeseitigung bedingten Mehrkosten entstehen.
Rechtsgebiete:NKAG, NWG
Vorschriften:NKAG § 5 Abs. 1 S. 1, NWG §§ 97 ff.,
Stichworte:Benutzungsgebühren, Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung, Niederschlagswasserbeseitigung, Regenwasserkanal, Wasser- und Bodenverband, Niederschlagswassergebühren,
Verfahrensgang:VG Oldenburg, 2 A 677/02 vom 23.06.2005

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 22.02.2008, Aktenzeichen: 9 LA 251/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-22-02-2008-az-9-la-25105

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 22.02.2008, 9 LA 251/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN