JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 21.11.2006, Aktenzeichen: 12 ME 354/06
| Leitsatz: | Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden können. |
| Rechtsgebiete: | FeV, StVG |
| Vorschriften: | FeV § 11 III 1 Nr. 4, StVG § 4 I 2, StVG § 4 III, |
| Stichworte: | Eignung, charakterliche, Eignungsmangel, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Entziehung der, Punktsystem, |
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