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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 21.01.2004, Aktenzeichen: 1 MN 295/03 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 MN 295/03

Beschluss vom 21.01.2004


Leitsatz:Eine Veränderungssperre, die den gesamten Bereich des Gemeindegebietes erfasst, der nach den Vorarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplans als Potentialfläche für Windenergie in Frage kommt, wird i.d.R. wegen unzureichender Konkretisierung der Planung unwirksam sein.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 14 I,
Stichworte:Konkretisierung der Planung, Planung, Konkretisierung der, Veränderungssperre, Vorrangfläche Windenergie, Windenergie,

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