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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 20.06.2008, Aktenzeichen: 13 ME 61/08 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 13 ME 61/08

Beschluss vom 20.06.2008


Leitsatz:1. Die Ausgabe und spätere Einlösung von "Zuzahlungsgutscheinen" durch Apotheken, mit denen den gesetzlich Krankenversicherten die vorgeschriebene Eigenbeteiligung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erspart werden soll, verstößt auch dann gegen die Arzeimittelpreisbindung, wenn die Gutscheine von kooperierenden Krankenkassen abgestempelt und an ihre Versicherten weitergegeben werden. Die Verrechnung von Zuzahlungsgutscheinen stellt einen unzulässigen Rabatt auf den verbindlichen Apothekenabgabepreis dar.

2. Eine dieser Abrechnungspraxis zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung zwischen einer Apotheke und einer Krankenkasse sperrt die Anwendbarkeit der arzneimittelrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung dieses Verhaltens im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Apothekenaufsicht nicht.
Rechtsgebiete:AMG, AMPreisV, HWG, SGB V
Vorschriften:AMG § 64 Abs. 1, AMG § 69 Abs. 1 S. 1, AMG § 78, AMPreisV § 3 Abs. 1, HWG § 7 Abs. 1, SGB V § 31 Abs. 3 S. 1, SGB V § 69 S. 1,
Stichworte:Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Eigenbeteiligung, Preisbindung, Zuzahlungsgutschein,
Verfahrensgang:VG Osnabrück, 6 B 73/07 vom 17.03.2008

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