( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 19.12.2002, Aktenzeichen: 1 MN 297/02 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 MN 297/02

Beschluss vom 19.12.2002


Leitsatz:1. Das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planung liegt nicht vor, wenn die Gemeinde mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den nahezu gesamten Außenbereich des Gemeindegebiets Standorte für Windenergieanlagen festlegen will, jedoch keine Vorstellungen dazu entwickelt, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung dieses Planungsziel erreicht werden soll.

2. Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen.
Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Vorschriften:BauGB § 14 I, BauGB § 35 III 3, VwGO § 47 VI,
Stichworte:Außervollzugsetzung, Bebauungsplan, Beschluss über Aufstellung, Konzentrationsplanung, Veränderungssperre,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 19.12.2002, Aktenzeichen: 1 MN 297/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-19-12-2002-az-1-mn-29702

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 19.12.2002, 1 MN 297/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN