JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 19.08.2008, Aktenzeichen: 9 LA 406/06
| Leitsatz: | Ist das durchschnittliche Raumgewicht der verschiedenen Behältergrößen Bemessungsgrundlage für die Abfallbeseitigungsgebühr, so muss die Gebührensatzung eine Formel festlegen, nach der den einzelnen Behältergrößen durchschnittliche Gewichte zuzuordnen sind. |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Vorschriften: | NKAG § 2 Abs. 1 S. 2, |
| Stichworte: | Abfallbeseitigungsgebühr, Bestimmtheit, Gebührenmaßstab, Gebührensatz, Gebührensatzung, Gewichtsmaßstab, Maßstabsregelung, Schüttdichte, Vollständigkeit, Volumenmaßstab, |
| Verfahrensgang: | VG Göttingen, 3 A 88/05 vom 15.11.2006 |
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