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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 9 ME 164/03 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 ME 164/03

Beschluss vom 17.09.2003


Leitsatz:Bei einer selbständigen öffentlichen Grünfläche zwischen Anbaustraße und einem Wohnzwecken dienenden Hinterliegergrundstück sind die für ein Erschlossensein nach § 133 Abs. 1 BauGB bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, wenn zu dem Hinterliegergrundstück eine Wegeverbindung über die Grünfläche tatsächlich angelegt ist.
Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Vorschriften:BauGB § 133 I, NBauO § 5,
Stichworte:Erreichbarkeitsanforderungen, bauordnungsrechtliche, Erschließungsvorteil, aktueller Erschlossensein: Hinterliegergrundstück, Grünfläche: Wegeverbindung, Fundstellen,
Verfahrensgang:VG Lüneburg 3 B 26/03 vom 03.06.2003

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