JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 9 ME 164/03
| Leitsatz: | Bei einer selbständigen öffentlichen Grünfläche zwischen Anbaustraße und einem Wohnzwecken dienenden Hinterliegergrundstück sind die für ein Erschlossensein nach § 133 Abs. 1 BauGB bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, wenn zu dem Hinterliegergrundstück eine Wegeverbindung über die Grünfläche tatsächlich angelegt ist. |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NBauO |
| Vorschriften: | BauGB § 133 I, NBauO § 5, |
| Stichworte: | Erreichbarkeitsanforderungen, bauordnungsrechtliche, Erschließungsvorteil, aktueller Erschlossensein: Hinterliegergrundstück, Grünfläche: Wegeverbindung, Fundstellen, |
| Verfahrensgang: | VG Lüneburg 3 B 26/03 vom 03.06.2003 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 9 ME 164/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 17.09.2003, 9 ME 164/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum