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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 17.08.2007, Aktenzeichen: 1 LA 37/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LA 37/07

Beschluss vom 17.08.2007


Leitsatz:Bei der quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe in einem reinen Wohngebiet im Verhältnis zur Wohnnutzung (50 %-Grenze) ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden.
Rechtsgebiete:BauNVO
Vorschriften:BauNVO § 13,
Stichworte:Büronutzung, Flächenvergleich, freiberuflich Tätige, Räume,
Verfahrensgang:VG Braunschweig 2 A 343/04 vom 11.05.2005

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