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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 16.10.2003, Aktenzeichen: 9 ME 150/03 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 ME 150/03

Beschluss vom 16.10.2003


Leitsatz:Bei großflächigen, an mehrere Straßen angrenzenden Grundstücken ist der beitragsrelevante Vorteil nur in Ausnahmefällen - etwa bei unterschiedlicher Nutzung oder Ausrichtung der inneren Erschließung - auf Teilflächen begrenzt.

Ein wirtschaftlicher Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG setzt die Realisierbarkeit nicht jeder, sondern nur der bestimmungsgemäßen Grundstücksnutzung voraus.

Ob Waldgrundstücke vom Straßenausbau nur bei einem Herauffahrenkönnen oder schon bei einem Betretenkönnen bevorteilt sind, beurteilt sich danach, ob sie ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nach Erholungszwecken oder der Bewirtschaftung dienen.
Rechtsgebiete:NKAG
Vorschriften:NKAG § 6 I,
Stichworte:Grundstücke, großflächige, , Nutzung, bestimmungsgemäße, , Vorteil: Waldgrundstücke,

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