Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 14.06.2006, Aktenzeichen: 11 ME 172/06 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 11 ME 172/06

Beschluss vom 14.06.2006


Leitsatz:Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage, mit der ein Hooligan von Spielorten der in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft zu bestimmten Zeiten ferngehalten werden soll, ist rechtmäßig, wenn die auf Vorfälle in der Vergangenheit gestützte Gefahrenprognose ergibt, es sei hinreichend wahrscheinlich, dass sich der Hooligan auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen werde.
Rechtsgebiete:Nds. SOG
Vorschriften:Nds. SOG § 6 I, Nds. SOG § 11,
Stichworte:Gefahr, konkrete, Generalklausel, polizeiliche, Hooligan, Meldeauflage, Verhaltensstörer, Verhältnismäßigkeit,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 14.06.2006, Aktenzeichen: 11 ME 172/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 14.06.2006, 11 ME 172/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum