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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 12.02.2007, Aktenzeichen: 4 LA 94/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LA 94/07

Beschluss vom 12.02.2007


Leitsatz:1. Bleiben erwartete Unterhaltszahlungen des barunterhaltungspflichtigen Elternteils nicht planwidrig aus, kommt eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss nicht in Betracht.

2. Ein planwidriger Ausfall von Unterhaltsleistungen liegt nicht vor, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freistellt.
Rechtsgebiete:UVG, BGB
Vorschriften:UVG § 1 Abs. 1, BGB § 1603,
Stichworte:Arbeitslosigkeit, Barunterhalt, Freistellung von Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflicht, Unterhaltsvorschuss,
Verfahrensgang:VG Braunschweig 4 A 538/04 vom 30.09.2005

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