( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 11.10.2005, Aktenzeichen: 12 ME 288/05 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 ME 288/05

Beschluss vom 11.10.2005


Leitsatz:1. Für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geht der Senat davon aus, dass § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV - die letztgenannten Vorschriften, soweit sie eine EU-Fahrerlaubnis betreffen, die erteilt wurde, nachdem die Sperrfrist für die Neuerteilung einer entzogenen nationalen Fahrerlaubnis abgelaufen war - unvereinbar mit der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie sind.

2. Das Recht, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, kann auch unter Bezug auf solche Sachverhalte aberkannt werden, die zeitlich vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind.

3. Bei durch einen fortwirkenden Mangel geprägten Sachverhalten ist für die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, der Zeitpunkt ihrer Erteilung nicht entscheidend.
Rechtsgebiete:FeV, StVG
Vorschriften:FeV § 11 VIII, FeV § 13, FeV § 28, FeV § 46, FeV § 47, StVG § 3 I, StVG § 3 II,
Stichworte:EU-Fahrerlaubnis, Aberkennung, EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, EU-Fahrerlaubnis, Entzug, Führerschein-Richtlinie, Mangel, fortwirkender,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 11.10.2005, Aktenzeichen: 12 ME 288/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-11-10-2005-az-12-me-28805

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 11.10.2005, 12 ME 288/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN