Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 11.08.2008, Aktenzeichen: 1 ME 83/08 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 ME 83/08

Beschluss vom 11.08.2008


Leitsatz:1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.

2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.
Rechtsgebiete:NBauO
Vorschriften:NBauO § 5 Abs. 2, NBauO § 52 Abs. 1,
Stichworte:Anspruch auf Erschließung, Baulast, Erschließung, Anspruch auf, Gemeinschaftsanlage, Privatstraße,
Verfahrensgang:VG Braunschweig, 2 B 327/07 vom 27.03.2008

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 11.08.2008, Aktenzeichen: 1 ME 83/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 11.08.2008, 1 ME 83/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum