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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 11.04.2008, Aktenzeichen: 4 LA 740/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LA 740/07

Beschluss vom 11.04.2008


Leitsatz:1. Nach der Regelungssystematik des § 6 RGebStV ist es ausgeschlossen, dass ein Rundfunkteilnehmer, der es bewusst unterlässt, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 RGebStV zu schaffen, sich eine Befreiung über die Anwendung der Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV sichert.

2. Ob ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV vorliegt, beurteilt sich nicht ausschließlich nach der Einkommenssituation, sondern nach der gesamten Vermögenssituation des Rundfunkteilnehmers.
Rechtsgebiete:RGebStV
Vorschriften:RGebStV § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, RGebStV § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, RGebStV § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, RGebStV § 6 Abs. 3,
Stichworte:Befreiung, Rundfunkgebührenpflicht,
Verfahrensgang:VG Hannover, 7 A 5907/06 vom 17.09.2007

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