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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 11.01.2006, Aktenzeichen: 7 ME 288/04 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 7 ME 288/04

Beschluss vom 11.01.2006


Leitsatz:Die Rüge der fehlerhaften Klassifizierung und der dadurch bedingten sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde unterliegt nicht dem Ausschluss nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG, wenn sie neben der geltend gemachten materiellen Betroffenheit nicht bereits in Einwendungsverfahren vorgebracht worden sind.

Der durch Rechtsänderung begründete nachträgliche Eintritt der Zuständigkeit der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses noch sachlich unzuständigen Behörde lässt den Aufhebungsanspruch des von der Planung Betroffenen regelmäßig nicht entfallen.
Rechtsgebiete:NStrG
Vorschriften:NStrG § 20, NStrG § 24, NStrG § 3 I, NStrG § 37, NStrG § 38 V, NStrG § 43, NStrG § 47, NStrG § 48,
Stichworte:Eigentum, Einwendung, Gemeindestraße, Landesstraße, Pacht, Planfeststellung, Präklusion, Streitwert, Trassenwahl, Verkehrsfunktion, Zuständigkeit,
Verfahrensgang:VG Oldenburg 5 B 3253/04 vom 24.11.2004

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