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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 09.12.2005, Aktenzeichen: 9 ME 388/04 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 ME 388/04

Beschluss vom 09.12.2005


Leitsatz:1. Die Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 NStrG findet auch Anwendung auf Fälle der geteilten Baulast in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße.

2. Besteht am Anliegergrundstück nur ein Erbbaurecht der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks, wird dem Hinterliegergrundstück keine dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße vermittelt.
Rechtsgebiete:NKAG, NStrG
Vorschriften:NKAG § 6 I, NStrG § 6 VI,
Stichworte:Ausbaubeitrag, Baulast, geteilt, Bundesstraße, Erbbaurecht, Festsetzungsverjährung, Hinterliegergrundstück, Widmungsfiktion,

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