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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 10 OA 250/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 10 OA 250/07

Beschluss vom 07.01.2008


Leitsatz:Zu den Anforderungen, unter denen eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 Vergütungsverzeichnis-RVG entsteht:

Allein der Hinweis an den Beklagten, unter welchen Voraussetzungen die Klägerin das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt, stellt keine über die allgemeine Prozessführung hinausgehenden besonderen Bemühungen des Prozessbevollmächtigten dar, um eine streitige Entscheidung des Gerichts in der Sache zu vermeiden.
Rechtsgebiete:RVG, VV-RVG
Vorschriften:RVG § 2 Abs. 2, VV-RVG Nr. 1002,
Stichworte:Erledigungsgebühr,
Verfahrensgang:VG Lüneburg, 5 A 40/07 vom 01.11.2007

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