JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 9 ME 203/06
| Leitsatz: | Anknüpfungspunkt der (Saison-) Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet ist die an den Erwerb der Zweitwohnung anknüpfende (widerlegbare) Vermutung eines Aufenthalts verbunden mit der realen Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn die Eigennutzung der Zweitwohnung nach einem abgeschlossenen Gästevermittlungsvertrag während der Vertragsdauer ausgeschlossen ist und sich der Eigentümer auch keine Sperrzeiten für die Gästevermittlung durch den Vertragspartner vorbehalten hat. |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Vorschriften: | NKAG § 10 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg 2 B 2815/06 vom 26.05.2006 |
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