JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 05.05.2006, Aktenzeichen: 11 ME 117/06
| Leitsatz: | Ein vollständiges Versammlungsverbot ist mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden können. |
| Rechtsgebiete: | GG, VersG, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art. 8, VersG § 15 I, VwGO § 80 V 4, |
| Stichworte: | Auflage, Demonstration, rechtsextremistisch, Kundgebung, stationär, NPD, Öffentliche Sicherheit, Polizeilicher Notstand, Selbstbestimmungsrecht, Veranstalter, Verhältnismäßigkeit, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 05.05.2006, Aktenzeichen: 11 ME 117/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 05.05.2006, 11 ME 117/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum