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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 05.05.2006, Aktenzeichen: 11 ME 117/06 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 11 ME 117/06

Beschluss vom 05.05.2006


Leitsatz:Ein vollständiges Versammlungsverbot ist mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden können.
Rechtsgebiete:GG, VersG, VwGO
Vorschriften:GG Art. 8, VersG § 15 I, VwGO § 80 V 4,
Stichworte:Auflage, Demonstration, rechtsextremistisch, Kundgebung, stationär, NPD, Öffentliche Sicherheit, Polizeilicher Notstand, Selbstbestimmungsrecht, Veranstalter, Verhältnismäßigkeit, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot,

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