JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 02.11.2005, Aktenzeichen: 12 ME 315/05
| Leitsatz: | 1. Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein. 2. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus. |
| Rechtsgebiete: | StVZO |
| Vorschriften: | StVZO § 31a I 1, |
| Stichworte: | Fahrtenbuchauflage, Fahrzeugpark, Fuhrpark, |
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