( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 02.05.2007, Aktenzeichen: 11 ME 106/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 11 ME 106/07

Beschluss vom 02.05.2007


Leitsatz:Die Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten ist in Niedersachsen weiterhin als rechtmäßig anzusehen. Die Anordnung des Sofortvollzuges ist daher nicht zu beanstanden.

Darüber hinaus überwiegt auch bei einer von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängigen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an dem Sofortvollzug das private Interesse des Wettvermittlers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage.
Rechtsgebiete:EG, GG, NdsSOG, NLottG, StGB
Vorschriften:EG Art. 43, EG Art. 45, EG Art. 46, EG Art. 49, GG Art. 12 Abs. 1, NdsSOG § 11, NLottG § 14, NLottG § 16, NLottG § 3, StGB § 284,
Stichworte:Dienstleistungsfreiheit, Glücksspiel, Niederlassungsfreiheit, Oddset-Wette, Sportwette,
Verfahrensgang:VG Hannover 10 B 709/07 vom 20.02.2007

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 02.05.2007, Aktenzeichen: 11 ME 106/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-beschluss-vom-02-05-2007-az-11-me-10607

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 02.05.2007, 11 ME 106/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN