JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, Verhalten, Nebenpflicht, Rücksichtnahmepflicht, Unfallverhütung, Arbeitsschutzvorschriften, Abmahnung, Interessenabwägung |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitnehmer ist arbeitsvertraglich zu einem mit den Arbeitsschutzvorschriften korrespondierenden Verhalten verpflichtet. 2. Auch wenn die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht schriftlich niedergelegt sind, ist der Arbeitnehmer generell verpflichtet, alles zu unterlassen, was Leben oder Gesundheit von Arbeitskollegen sowie das Eigentum des Arbeitgebers gefährden kann. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 158/08 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, TV Lohn/West Bauhauptgewerbe |
| Schlagworte: | Tarifvertrag, Bauhauptgewerbe, Entgelttarifvertrag, Bezirkslohntarifvertrag, Innung, Anwendungstarifvertrag, Bindung, Auslegung |
| Leitsatz: | 1. Für die nicht regionalspezifischen Sonderlohngruppen des Bauhauptgewerbes ist der jeweilige Bundestarifvertrag im Baugewerbe TV Lohn/West anzuwenden, soweit und solange ein gekündigter Bezirkslohntarifvertrag für das Bauhauptgewerbe im Land Schleswig-Holstein nicht durch einen neu gefassten Bezirkslohntarifvertrag ersetzt wird. 2. Aufgrund des Anwendungstarifvertrages vom 23.Mai 1990 gilt dieses auch für die Mitgliedsfirmen der aus dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein ausgetretenen Innung des Baugewerbes Neumünster. Das ergibt die Auslegung dieses Tarifvertrages. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 254/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren - keine hinreichenden Erfolgsaussichten - antizipierte Beweiswürdigung - behauptete Darlehensverbindlichkeit |
| Leitsatz: | Voraussetzung der Prozesskostenhilfe ist nicht, dass der Prozesserfolg gewiss ist. Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht, weil zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie zugunsten des Antragstellers ausgeht, ist grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist aber dann ausnahmsweise zulässig, wenn konkrete oder nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 94/08 | |
"Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Entscheidungen 10 / 2008 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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