JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Schlagworte: | Eingruppierung, höherwertige Tätigkeit, Zuweisung, Vorgesetzter, personalführende Dienststelle, Vergütungsgruppenzulage, Besitzstandszulage |
| Leitsatz: | Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit durch einen dazu nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht zuständigen Vorgesetzten ist nicht geeignet, einen Anspruch des Angestellten auf die für die höherwertige Tätigkeit tariflich vorgesehene Vergütung nach § 22 BAT zu begründen, wenn dieser die Unzuständigkeit des Vorgesetzten kennt (BAG Urt. v. 05.05.1999 - 4 AZR 360/98 ). |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 201/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsrat, Unterlassung, politische Äußerungen |
| Leitsatz: | Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb erfasst nicht einen Aufruf gegen den Irak-Krieg. Dieser kann ggf. den Frieden des Betriebs beeinträchtigen. In einem Unternehmen mit amerikanische Mutter, in dem Güter hergestellt werden, die in dem Krieg eingesetzt werden, kann ein Aufruf gegen den Irak-Krieg gerechtfertigt sein, wenn dabei die ethische Frage aufgeworfen wird, ob die Unterstützung des Krieges durch die eigene Arbeit hinzunehmen ist. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 TaBV 25/08 | |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Einreichung, Wirksamkeitsvoraussetzung, Hinweispflicht des Gerichts, besondere Umstände |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 138/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Statthaftigkeit der Berufung, Beschwerdewert, Streitwert |
| Leitsatz: | 1. Im Allgemeinen kann der Beschwerdewert nicht höher sein als der im Urteil gem. § 61 Abs. 1 ArbGG festgesetzte Streitwert. Im Interesse der Rechtsmittelklarheit ist das Landesarbeitsgericht an die Streitwertfestsetzung gebunden. Das gilt nur dann nicht, wenn sie offensichtlich unrichtig ist. 2. Der Wert einer heraus verlangten Sache hängt nicht davon ab, ob sich jemand entschließt, Geld in ihre Montage oder Reparatur zu investieren. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Sa 267/08 | |