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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum04 / 2008 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 04 / 2008



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 TaBV 40/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Streitgegenstand, Einstellung, Zustimmungsersetzung, Arbeitszeitumfang
Leitsatz:1. Gegenstand eines Verfahrens wegen Ersetzung der Zustimmung zu einer Einstellung ist die Frage, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme aufgrund eines konkreten, an den Betriebsrat gerichteten Zustimmungsersuchens des Arbeitgebers angesichts der vom Betriebsrat geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige Maßnahme zulässig ist.

2. Die Einstellung, zu der der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats begehrt, ist in abgrenzbarer Weise zu konkretisieren, wobei die zeitliche Komponente von besonderer Bedeutung ist.

3. Gibt der Arbeitgeber eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit an, mit der er den Arbeitnehmer beschäftigen will, konkretisiert er die beabsichtigte Einstellung und damit den Streitgegenstand eines etwaigen Zustimmungsersetzungsverfahrens.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 TaBV 40/07



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 79/08 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Eigenkündigung, Beweislast, Anforderungen an die Darlegungslast
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 79/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 415/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:TVG, BGB, TV Lohn/West (Baugewerbe)
Schlagworte:Hamburger Lohntabelle, Tarifvertrag, Kündigung, Nachwirkung, andere Abmachung, einzelvertraglicher Verzicht, Auslegung
Leitsatz:Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrags bereits geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist, dass diese ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrags gerichtet ist; es muss erkennbar die Ablösung der Nachwirkung beabsichtigt sein. Dazu ist erforderlich, dass die Parteien auch den konkreten künftigen Nachwirkungszeitraum im Auge hatten.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 415/07

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 436/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, SGB X
Schlagworte:Gewillkürte Prozessstandschaft, Prozessführungsbefugnis, Annahmeverzug, Betriebsübergang, Arbeitsangebot, Freistellung, Ausschlussfrist, schriftliche Geltendmachung
Leitsatz:1. Ein fremdes Recht darf aufgrund einer von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess verfolgt werden, sofern hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse besteht und der Gegner nicht aufgrund besonderer Umstände unbillig benachteiligt wird. Die Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung kann auch noch nach Klageerhebung wirksam erteilt werden.

2. Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, es gebe keine Arbeit mehr und er könne deshalb nicht mehr beschäftigt werden, werden die Voraussetzungen des Annahmeverzugs erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.

3. In der Erhebung einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs übergegangen ist, kann die schriftliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen liegen, die dem übergegangenen Arbeitsverhältnis entspringen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 436/07


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