JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 03 / 2008
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| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, Krankheit, Mobbing, Gesundheitsprognose, Darlegungslast, Anforderungen |
| Leitsatz: | Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis wegen langandauernder Erkrankung gekündigt worden ist, kann die negative Gesundheitsprognose des Arbeitgebers nur erschüttern, wenn er darlegt, auf Grund welcher Tatsachen nunmehr, trotz weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit, mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Es reicht nicht aus, wenn er die Namen seiner Ärzte benennt und sie von der Schweigepflicht befreit. Macht der Arbeitnehmer geltend, er sei wegen einer Mobbingsituation im Betrieb erkrankt, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn er im Detail angibt, auf welche Weise und von wem das Mobbing ausgeht. Das Schlagwort "Mobbing" alleine genügt nicht. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 11/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TV, ArbGG |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 TaBV 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | TV-BA, TVÜ-BA, TVN-BA, TV-Beratungsanwärter |
| Schlagworte: | Ausbildungsverhältnis, Nachwuchskräfte, Überleitung, Vergütungszusage, Besitzstandswahrung, Gleichbehandlung, Vertrauensschutz |
| Leitsatz: | 1. Aus der engen Verknüpfung zwischen Ausbildungsvertrag und Anschlussarbeitsverhältnis ergibt sich kein vom Zweck der §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 7 TVÜ-BA erfasster zu schützender Besitzstand. 2. Die durch den Ausbildungsvertrag eingegangene vorvertragliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit zur Herbeiführung eines Anstellungsvertrages bewirkt weder einen unmittelbaren Zahlungsanspruch, gerichtet auf eine bestimmte künftige Vergütung im Anstellungsvertrag, noch führt allein sie zu einem irgendwie gearteten, bei Überleitung in ein neues Tarifwerk zu sichernden Besitzstand. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 423/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Arbeitszeiterfassung, Unterlassung, Unterlassungsantrag, Verstoß |
| Leitsatz: | Unterlässt ein Betriebsrat es über mehrere Jahre, einen Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte zu beanstanden, führt dies nicht zur Verwirkung des Mitbestimmungsrechts. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 TaBV 42/07 | |
"Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Entscheidungen 03 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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