JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TV ATZ, BGB |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Anspruch auf Blockmodell, Ermessensentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitnehmer hat nach den Tarifvorschriften des öffentlichen Dienstes keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung der während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu leistenden Arbeitszeit. 2. Bei der Entscheidung über das vom Arbeitnehmer begehrte Arbeitszeitmodell (Teilzeit- oder Blockmodell) muss der Arbeitgeber die Grenzen billigen Ermessens beachten. Welche Umstände in die Ermessensabwägung einzubeziehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand. Geht es um die Verteilung der Arbeitszeit, können Gründe berücksichtigt werden, die sich auf die Lage der Arbeitszeit als solche beziehen. Kann die beim Arbeitnehmer vorhandene Qualifikation von anderen Mitarbeitern nicht unmittelbar oder kurzfristig erlangt werden, liegt hierin ein beachtlicher Grund, Altersteilzeit im Blockmodell abzulehnen. 3. Die gerichtliche Kontrolle, ob bei der Entscheidung des Arbeitgebers die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 BGB eingehalten worden sind, beschränkt sich nicht auf die Überprüfung der im Ablehnungsschreiben enthaltenen Begründung. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 136/07 | |
| Rechtsgebiete: | GewO, BGB |
| Schlagworte: | Zeugnis, Zwischenzeugnis, Änderung, Behauptung, Unterlassen |
| Leitsatz: | Hat ein Arbeitgeber kurze Zeit vor Ausscheiden eines Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist er an die in dem Zwischenzeugnis enthaltene Bewertung von Führung und Leistung des Mitarbeiters gebunden, es sei denn, es sind inzwischen Tatsachen bekannt geworden, die eine Abänderung verlangen. Hat eine Rechtsanwalts- und Notargehilfin eine Handkasse verwaltet, zu der mehrere andere Personen Zugang hatten, ist die Mitarbeiterin nicht angewiesen worden, auch Monatsanfangs- und -endbestände festzustellen und ist durch den beschäftigenden Rechtsanwalt nie eine Kassenprüfung durchgeführt worden, ist die Erwähnung eines Kassenfehlbestandes, der nicht aufgeklärt ist, im Endzeugnis unzulässig. Das gilt insbesondere, wenn die Kassenführung nicht einmal im Zwischenzeugnis erwähnt worden war, sie also einen nicht nennenswerten Zeitanteil der Tätigkeit der Angestellten ausmachte. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 213/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, LRTV, MTV, ZPO |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 532/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, UWG, BGB |
| Schlagworte: | Vergleich, Anfechtung, Arglistige Täuschung, Prozessvergleich, Fortsetzung des Verfahrens, Wettbewerb, Firmenunterlagen, Täuschungsabsicht |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 223/07 | |