JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich - Bundesagentur für Arbeit - Einigungsstelle |
| Leitsatz: | Das Vermittlungsersuchen des Betriebsrats an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hindert nicht die Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 3 TaBV 26/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Beschluss, Zustellung |
| Leitsatz: | Hat das Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe mit Einschränkungen (Ratenzahlung, teilweise Versagung) durch verkündeten Beschluss bewilligt, ist es zumindest erforderlich, bei der Verkündung der betroffenen Partei auch Gründe der einschränkenden Bewilligung sowie die Rechtsmittelbelehrung mitzuteilen und das Protokoll der Sitzung zuzustellen. Geschieht dies nicht, so beginnt die Beschwerdefrist 5 Monate nach Verkündung des Beschlusses zu laufen (§ 569 Abs. 1 S. 2 ZPO). |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 220/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe - Unvollständiger Erklärungsvordruck - Anlagen |
| Leitsatz: | Nach der ständigen Rechsprechung des Landesarbeitsgerichts ist im Bewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nachträgliches Vorbringen im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen, es sei denn, die Verspätung ist hinreichend entschuldigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn besondere Belastungen im Vordruck nicht aufgeführt sind, sich diese jedoch unschwer aus den der Erklärung beigefügten Belegen ergeben und der Antragsteller das spätestens bis zum Erlass des Beschlusses über eine Abhilfe klarstellt. In diesem Fall ist dem Antragsteller aufzugeben, eine berichtigte Erklärung vorzulegen und aufgrund dieser Erklärung über den Antrag zu entscheiden. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 120/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, RVG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert - Betriebsverfassungsrecht - Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellung - vorläufige personelle Maßnahme |
| Leitsatz: | Für das Verfahren gemäß § 100 BetrVG (vorläufige personelle Maßnahme) ist grundsätzlich der halbe Ausgangswert gemäß § 23 Abs. 3 RVG als Gegenstandswert anzusetzen (Änderung der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein, z.B. Beschl. vom 07.07.2003 - 2 Ta 105/03 -; vom 29.07.2003 - 2 Ta 152/03 -). |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 111/07 | |