JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVöD, TVöD-BT-K, BAT, TzBfG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung, anteilige Kürzung, Teilzeitbeschäftigung, Diskriminierungsverbot, Verstoß, Krankenschwester |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 59/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Berufungsbegründung |
| Leitsatz: | Wiederholt der Berufungskläger in der Berufungsbegründung lediglich in verkürzter Form seinen erstinstanzlichen Vortrag, ohne sich im Übrigen mit der Argumentation des erstinstanzlichen Gerichts auseinanderzusetzen, genügt dies den an die Begründung zu stellenden Anforderungen nicht. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 487/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage, Bedingung, Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | 1. Zur Kündigungsschutzklage unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe 2. Zur Hinweispflicht des Arbeitsgerichts 3. Zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten beim Antrag auf nachträglich Zulassung. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 Ta 147/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingungen, ausgehandelt, unangemessene Benachteiligung, Kontrahierungszwang des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag, Bindung, hinreichend bestimmt, Transparenzgebot, Größenordnung, Ausbildungskosten |
| Leitsatz: | 1. Ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht vor, wenn ein Gespräch über eine Klausel wie ein " Schlagabtausch" verläuft, ohne dass vom Verwender irgendwelche Signale für die Bereitschaft zu einer Änderung zum Ausdruck gebracht werden. 2. Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs.1 Satz 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt zu ermöglichen. 3. Enthält eine Rückzahlungsklausel keinerlei Angaben über den Inhalt, den Ort, den zeitlichen Umfang und die Vergütung der nach der Ausbildung geschuldeten arbeitsvertraglichen Tätigkeit, verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. I Satz 2 BGB und ist damit unangemessen. 4. Klauseln, die die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten regeln, müssen Angaben zur etwaigen Größenordnung der auflaufenden Kosten enthalten, um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu genügen. Anderenfalls ist die Klausel unwirksam. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 28/07 | |