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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum05 / 2007 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 59/07 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:TVöD, TVöD-BT-K, BAT, TzBfG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung, anteilige Kürzung, Teilzeitbeschäftigung, Diskriminierungsverbot, Verstoß, Krankenschwester
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 59/07



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 487/06 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Berufungsbegründung
Leitsatz:Wiederholt der Berufungskläger in der Berufungsbegründung lediglich in verkürzter Form seinen erstinstanzlichen Vortrag, ohne sich im Übrigen mit der Argumentation des erstinstanzlichen Gerichts auseinanderzusetzen, genügt dies den an die Begründung zu stellenden Anforderungen nicht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 487/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 4 Ta 147/07 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage, Bedingung, Prozesskostenhilfe
Leitsatz:1. Zur Kündigungsschutzklage unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

2. Zur Hinweispflicht des Arbeitsgerichts

3. Zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten beim Antrag auf nachträglich Zulassung.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 Ta 147/07

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 28/07 vom 23.05.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Allgemeine Geschäftsbedingungen, ausgehandelt, unangemessene Benachteiligung, Kontrahierungszwang des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag, Bindung, hinreichend bestimmt, Transparenzgebot, Größenordnung, Ausbildungskosten
Leitsatz:1. Ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht vor, wenn ein Gespräch über eine Klausel wie ein " Schlagabtausch" verläuft, ohne dass vom Verwender irgendwelche Signale für die Bereitschaft zu einer Änderung zum Ausdruck gebracht werden.

2. Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs.1 Satz 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt zu ermöglichen.

3. Enthält eine Rückzahlungsklausel keinerlei Angaben über den Inhalt, den Ort, den zeitlichen Umfang und die Vergütung der nach der Ausbildung geschuldeten arbeitsvertraglichen Tätigkeit, verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. I Satz 2 BGB und ist damit unangemessen.

4. Klauseln, die die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten regeln, müssen Angaben zur etwaigen Größenordnung der auflaufenden Kosten enthalten, um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu genügen. Anderenfalls ist die Klausel unwirksam.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 28/07


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