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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum03 / 2007 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 463/06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:MTV, TVG
Schlagworte:Eingruppierung, Ergotherapeutin, Anwendbarkeit, Sonderzuwendung, Günstigkeitsvergleich, kollektiv, Sachgruppen, Vergleichbarkeit, Darlehen, Zuwendung
Leitsatz:1. Das Inkrafttreten des Manteltarifvertrages der P... AG vom 24.9.2005 hängt nicht vom Abschluss entsprechender neuer Arbeitsverträge ab.

2. Zu den Eingruppierungsvoraussetzungen der Vergütungsgruppe X - gewerbliche Arbeitnehmer - der Anlage B zum MTV -Ergotherapeutin-

3. Beim Günstigkeitsvergleich zwischen arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Leistungen ist ein so genannter Sachgruppenvergleich vorzunehmen, bei dem die Teilkomplexe miteinander zu vergleichen sind, die in einem inneren Zusammenhang stehen und von der gleichen Gegenleistung abhängen. Sonderzuwendungen, die unter Rückzahlungsvorbehalt stehen, hängen angesichts der zusätzlich verlangten Betriebstreue von einer anderen Gegenleistung ab, als allgemeine Lohnansprüche. Das schließt bereits einen Gesamtvergleich der Summe aller Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im Vergleich zu tarifvertraglichen Ansprüchen aus.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 463/06



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 467/06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:MTV, TVG
Schlagworte:Eingruppierung, Stationshilfe, Anwendbarkeit, Sonderzuwendung, Günstigkeitsvergleich, kollektiv, Sachgruppen, Vergleichbarkeit, Darlehen, Zuwendung
Leitsatz:1. Das Inkrafttreten des Manteltarifvertrages der P... AG vom 24.9.2005 hängt nicht vom Abschluss entsprechender neuer Arbeitsverträge ab.

2. Zu den Eingruppierungsvoraussetzungen der Vergütungsgruppe X - gewerbliche Arbeitnehmer - der Anlage B zum MTV - Stationshilfe -

3. Beim Günstigkeitsvergleich zwischen arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Leistungen ist ein so genannter Sachgruppenvergleich vorzunehmen, bei dem die Teilkomplexe miteinander zu vergleichen sind, die in einem inneren Zusammenhang stehen und von der gleichen Gegenleistung abhängen. Sonderzuwendungen, die unter Rückzahlungsvorbehalt stehen, hängen angesichts der zusätzlich verlangten Betriebstreue von einer anderen Gegenleistung ab, als allgemeine Lohnansprüche. Das schließt bereits einen Gesamtvergleich der Summe aller Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im Vergleich zu tarifvertraglichen Ansprüchen aus.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 467/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 557/06 vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:TVöD, TzBfG, BAT
Schlagworte:Schichtarbeit, Zulagenpauschale, Teilzeitbeschäftigung, anteilige Kürzung, Diskriminierungsverbot
Leitsatz:1. Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem TVöD richtet und die ständig im Schichtdienst eingesetzt sind, haben Anspruch auf die volle Zulagenpauschale nach § 8 Abs. 6 S. 1 TVöD. Eine dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechende Kürzung der Zulagenpauschale führt zu einer nach § 4 Abs. 1 TzBfG verbotenen Ungleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gerade wegen der Teilzeitbeschäftigung.

2. Anspruchsvoraussetzung für die volle Zulagenpauschale ist allein, dass der Beschäftigte "ständig Schichtarbeit" leistet. Sachliche Gründe, die eine anteilige Kürzung der Zulagenpauschale bei Teilzeitarbeit nach § 4 Abs. 1 TzBfG rechtfertigten, lassen sich der Tarifnorm selbst nicht entnehmen. Insbesondere stellt § 8 Abs. 6 S. 1 TVöD nicht auf mögliche Belastungsunterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, die sich aus der ständigen Schichtarbeit ergeben, ab.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 557/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 264/05 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:TV
Schlagworte:Neuausrichtung der Bundeswehr, Wegfall des Arbeitsplatzes, Darlegungs- und Beweislast
Leitsatz:Dem Geltungsbereich des TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr unterliegen nur die in Folge des Kabinettsbeschlusses vom 14.06.2000 beschlossenen Maßnahmen, die zur Auflösung oder Verkleinerung einer Dienststelle führen. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der Umgestaltung der Bundeswehr für die Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt hat, ist abgestuft.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 264/05


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