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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum01 / 2007 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 01 / 2007



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 490/05 vom 31.01.2007

Rechtsgebiete:BUrlG, SGB X
Schlagworte:Urlaubsabgeltungsanspruch, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Anspruchsübergang
Leitsatz:1. Die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs setzt die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers voraus.

2. Die Arbeitsfähigkeit ist ein personenbedingtes Tatbestandsmerkmal. Sie beurteilt sich nach der vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldeten Leistung. Es reicht aus, dass der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer mögliche Leistung als vertragsgemäß hätte annehmen müssen. Nicht entscheidend ist, ob ein freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem die Leistung hätte erbracht werden können.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 490/05



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 62/07 vom 30.01.2007


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 399/06 vom 30.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadenersatz, Anschwärzung, Vergleich in Kündigungsrechtsstreit, Kausalität
Leitsatz:Kündigt ein Arbeitgeber wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über eine abwesende Vorgesetzte das Arbeitsverhältnis, so kommt ein Schadenersatzanspruch des gekündigten Arbeitnehmers gegen den Mitarbeiter, der die Äußerung weitergegeben hat, nicht in Betracht, wenn der Gekündigte sich mit dem Arbeitgeber vergleicht, statt den Kündigungsrechtsstreit durchzuführen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 399/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 357/06 vom 30.01.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Entgeltabsenkung, Sanierungsplan, Sanierungskonzept, freiwillige Zustimmung, einheitliche Umsetzung
Leitsatz:1. Die unternehmerische Entscheidung zur einheitlichen Umsetzung eines Sanierungsplans rechtfertigt eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung, wenn damit eine drohende Betriebsschließung und der damit einhergehende Ausspruch von Beendigungskündigungen vermieden werden kann, wenn der Arbeitgeber zuvor alle gegenüber der Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft hat, der Arbeitnehmer die Entgeltabsenkung billigerweise hinnehmen muss und die Gleichbehandlung der von den Änderungskündigungen betroffenen Arbeitnehmer gewahrt ist (BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 -).

2. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer der Änderung ihrer Arbeitsbedingungen (Entgeltreduzierung) im Zeitpunkt des Ausspruchs der Änderungskündigung bereits freiwillig zugestimmt haben, solange das Sanierungskonzept noch nicht in Gänze abgeschlossen ist, der Arbeitgeber an der vollständigen Umsetzung des Sanierungskonzepts nach wie vor festhält und dieses im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch Bestand hat.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 357/06


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