JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TV Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk in Norddeutschland |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Änderung, Jahressondervergütung, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Fälligkeit |
| Leitsatz: | Wird eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zwar erst nach Änderung der tariflichen Ausschlussfrist fällig, wurde sie jedoch bereits vor der Änderung der tariflichen Ausschlussfrist begründet, so gilt für diese Forderung noch die alte Ausschlussfrist. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 304/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung, privates Surfen im Internet, private Nutzung des Mobiltelefons |
| Leitsatz: | 1. Das nicht ausdrücklich oder zumindest konkludent genehmigte private Surfen im Internet während der Dienstzeit in erheblichem zeitlichem Umfang kann an sich geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn dem Arbeitgeber hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder des Ruf geschädigt wird, weil strafbare oder pornographische Darstellungen herunter geladen werden. 2. Bei einem gleichsam ausschweifenden privaten Surfen im Internet und privaten Telefonieren während der Arbeitszeit bedarf es vor Ausspruch der fristlosen Kündigung in der Regel keiner Abmahnung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber diese Pflichtverletzungen in der Vergangenheit zwar formlos gerügt, aber letztlich geduldet hat. Einzelfallentscheidung: Aufgrund der Gesellschafterstellung des Arbeitnehmers und der sich daraus ergebenden weitergehenden Arbeitnehmerrechte verstieß die Kündigung vorliegend wegen fehlender einschlägiger Abmahnung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 49/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Rechtsanwalt, Reisekosten, Erstattung |
| Leitsatz: | Eine "Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts" kommt im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht. Zulässig ist es, dass im Beschluss über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Reisekosten ausgesprochen wird. Enthält der Beschluss eine solche Einschränkung nicht, sind dem Prozessbevollmächtigten auch die Reisekosten zu erstatten, soweit sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich waren, höchstens aber bis zu der Höhe, die bei Beiordnung eines Verkehrsanwalts entstanden wären. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 120/06 | |
| Rechtsgebiete: | NachwG |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 68/06 | |