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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum07 / 2005 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 145/05 vom 12.07.2005

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Nachwirkung Tarifvertrag, Gleichstellungsabrede, OT-Mitgliedschaft
Leitsatz:Ist zwischen den Parteien eines Rechtsstreits entscheidungserheblich, ob der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) sein kann, so ist eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG nicht erforderlich, wenn die Parteien lediglich um die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft, nicht aber um die Frage der Tarifzuständigkeit des betreffenden Arbeitgeberverbandes und der Satzungsregelung streiten.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 145/05



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 158/05 vom 11.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, weite Entfernung
Leitsatz:Eine Rechtsanwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn eine einfache Rechenoperation benötigt wird, um die Forderung gegen den Arbeitgeber zu ermitteln.

Die weite Entfernung zwischen dem Wohnort einer Partei und der Rechtsantragsstelle des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts kann nicht die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung begründen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 158/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 142/05 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Schlagworte:Wertfestsetzung, Freistellung, hilfsweiser Weiterbeschäftigungsantrag
Leitsatz:Wird in einem Kündigungsprozess eine Freistellung über noch 14 Monate ohne Anrechnung von Zwischenverdienst vereinbart, so hat die Freistellung einen eigenständigen Wert. Dieser ist i.d.R. mit 25 % des auf den Freistellungszeitraum entfallenden Entgelts anzusetzen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 142/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 160/05 vom 01.07.2005

Rechtsgebiete:GVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Rechtswegentscheidung, Beschwerde, Nichtabhilfeentscheidung, Gremium für Abhilfeentscheidung
Leitsatz:In den Verfahren vor den Arbeitsgerichten ergeht die Entscheidung über den Rechtsweg grundsätzlich durch Beschluss der vollständigen Kammer. Die Nichtabhilfeentscheidung ist daher gem. § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die vollständige Kammer, nicht notwendig in derselben Besetzung, zu treffen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 160/05


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