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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum07 / 2005 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 174/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:RVG, GKG, BGB
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Streitgegenstand, einheitlicher Streitgegenstand, Streitwert
Leitsatz:Wendet sich ein Arbeitnehmer mit seiner Klage gleichzeitig gegen eine Kündigung des bisherigen Arbeitgebers und erstrebt er mit einem weiteren Antrag Feststellung, dass mit dem Erwerber ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis fortbestehe, ist der Streitwert gemäß § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen. Ziel des Rechtsstreits ist die Feststellung des Fortbestehens dieses Arbeitsverhältnisses, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (Anschluss an LAG Schl.-Holst. Beschl. v. 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 - LAG-Report 2005, 223).
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 174/05



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 179/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Vergleich, Zwangsvollstreckung aus Vergleich, Aufrechnung, Aufrechnung gegen den Vergleich
Leitsatz:Beantragt ein Arbeitgeber, der in Kenntnis einer Forderung gegen seinen Arbeitnehmer einen Vergleich geschlossen hat, in dem diese Forderung nicht ausdrücklich erwähnt worden ist, die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Vergleich, weil er die Gegenforderung zur Aufrechnung gestellt hat, so kommt die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 765 a Abs. 1 ZPO in der Regel nicht in Betracht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 179/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 239/04 vom 25.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Anwalts, Beifügung von Belegen mit dem Antrag
Leitsatz:Die Beifügung von Belegen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO ist - anders als die Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Prozesskostenhilfeantrag. Aus § 118 Abs. 2 ZPO ergibt sich vielmehr, dass es Sache des Gerichts ist, dem Antragsteller ggf. aufzugeben, seine Angaben durch Vorlage von Belegen glaubhaft zu machen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 239/04

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 152/05 vom 18.07.2005

Rechtsgebiete:RVG, Vergütungsverzeichnis zum RVG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsgebühren, Zeitpunkt der Beiordnung
Leitsatz:Erfolgt die Rechtsanwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erst für einen Zeitpunkt nach Durchführung des Termins und findet nicht noch ein erneuter Termin statt, so ist dem beigeordneten Rechtsanwalt nicht die Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 152/05


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