JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 12 / 2004
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| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Wahlvorstandsarbeit, Erforderlichkeit, Beurteilungsspielraum, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Darlegungs- und Beweislast |
| Leitsatz: | Dem Wahlvorstand steht ein Beurteilungsspielraum bezüglich der Erforderlichkeit seiner Tätigkeit zu (mit BAG vom 21.7.1991 - 7 AZR 61/90). Die Erforderlichkeit ist nicht nach Erfahrungs- und Richtwerten zu bemessen. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (mit BAG vom 15.3.1995 - 7 AZR 643 /94). Der Arbeitgeber ist unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) nicht berechtigt, dem Wahlvorstand bzgl. der von ihm zu leistenden Tätigkeit ein Stundenkontingent vorzugeben. Auch die Wahlvorstandsmitglieder sind aufgrund des Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit iSd. § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, unter Berücksichtigung der Interessen des Betriebes und ihrer individuellen Fähigkeiten die Wahlvorstandstätigkeit möglichst zügig und effektiv auszuführen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 269/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, InsO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung, Zeugniserteilung, Insolvenzverfahren, persönliche Verpflichtung, Insolvenzmasse nicht betroffen |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 186/04 | |
"Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Entscheidungen 12 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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