JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 03 / 2004
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVG, BGB |
| Schlagworte: | Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, 13. anteiliges Monatseinkommen im Baugewerbe, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, Beseitigung durch Nichtzahlung |
| Leitsatz: | Leistet ein Arbeitgeber über mehrere Jahre ohne ausdrückliche Absprache an einen - nicht tarifgebundenen - Arbeitnehmer eine Sonderzahlung wie z. B. ein 13. Monatseinkommen entsprechend dem Tarifvertrag, so entsteht hierdurch keine betriebliche Übung. Das Verhalten des Arbeitgebers muss so verstanden werden, dass er schlichtweg den Tarifvertrag vollziehen und alle Arbeitnehmer gleichbehandeln will. Stellt der Arbeitgeber die Zahlung entsprechend dem Tarifvertrag später ein, so hat der nicht tarifgebundene Arbeitnehmer nicht Anspruch auf Weiterzahlung der tariflichen Leistungen, wenn die Leistung an alle Arbeitnehmer nicht mehr gezahlt wird. Denn insoweit erfolgt Gleichbehandlung. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 385/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbZG, ArbGG, MTV, GewO, ZPO |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 563/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtsweg, Kammerentscheidung, Gremium, Zuständigkeit, Abhilfe, Rückgabe an Arbeitsgericht |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 70/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Antragstellung, Einreichung des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse", nachträgliche Bewilligung, Hinweispflicht, Nachfristsetzung |
| Leitsatz: | Ein Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist erst ordnungsgemäß gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht worden ist. Reicht eine Partei am letzten Tag einer Widerrufsfrist einen Antrag ohne Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so kann sie sich nicht darauf berufen, dass sie den Antrag noch vor Abschluss des Rechtsstreits gestellt habe. Sie kann auch nicht verlangen, dass das Gericht ihr eine Nachfrist zur Einreichung der Erklärung und entsprechender Unterlagen setzt. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 68/04 | |